Die älteste Urkunde

Im Namen der heiligen und einigen Dreifaltigkeit -
Conradus, durch Gottes gnädige Milde Römischer Kaiser Augustus:

Es sei mir bekannt gegeben allen Getreuen Christi, indem man vor allem höre, daß wir

durch Vermittlung und auf Bitten unserer erwählten Gemahlin, Kaiserin Gisela, also der Augusta, und unseres geliebten Nachkommen, König Heinrich (I.) und desgleichen Meinwerks, der Paderborner Kirche Bischof

den Landbesitz des ehemaligen Grafen Bernhard, Badperch genannt, mit zehn Hofstätten in der Umgebung des Berges im Ittergau, in der Grafschaft des Grafen Hahold gelegen, dem Kloster des vorgenannten Bischofs übertragen haben,

welches zu Ehren der heiligen Maria und des Märtyrers St. Kilian dem heiligen Bekenner Liborius geweiht ist.

Der Besitz ist rechtmäßig an uns zurückgefallen, weil jener Graf Bernhard ein Spurius war, was volkstümlich wanburtich genannt wird.

Übertragen werden mit den Hofstätten sechs Dörfer, überbaute Flächen, Äcker, kultivierte und unkultivierte Ländereien, befestigte und unbefestigte Wege, Gärten, Weiden, Wälder und Einnahmen alles zu Suchende und alles zu Findende, desgleichen mit allem Zubehör und allem, was von Rechts wegen zu diesem Besitz gehört, nämlich in den Gutsverzeichnissen, wie sie unter der Herrschaft des vorgenannten Klosters allgemein vorhanden sind.

Und was in unserer Übertragung festgelegt und bekundet wird, soll für alle Zeiten fortdauern. Daher wird es in dieser Urkunde aufgeschrieben und mit eigener Hand bekräftigt, indem unser Siegel aufgedrückt wird und alles dadurch als rechtskräftig verordnet gekennzeichnet ist.

(Monogramm / Rekognitionszeichen / Siegel)

Durch den Vizekanzler Odalrich stellvertretend für Erzbischof Aribo (von Mainz) geprüft.

Am 1. Juni im Jahre der Menschwerdung des Herrn 1030
im 6. Regierungsjahr Conrads
und im 4. nach seiner Kaiserkrönung
geschehen in Merseburg - Amen -

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